Es kann jeder an dieser Veranstaltung teilnehmen, der dem entsprechenden Warenkreis angehört.
Die Zuweisung der Verkaufsflächen erfolgt durch den Veranstalter oder dessen Vertreter.
Jeder Teilnehmer ist verbindlich an die vergegebenen Öffnungszeiten gebunden.
Mit dem Aufbau des Verkaufsstandes wird die Standmiete in voller Höhe fällig, und meine Teilnahmebedingungen werden anerkannt. Jeder angefangene Meter kann als voller Meter kassiert werden. Die jeweiligen Gebühren stehen immer auf dem aktuellen Terminkalender.
Jeder Aussteller muss ein Schild mit Namen, Vornamen und Adresse gut lesbar am Stand haben.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt (Regen, Sturm, Feuer usw.) oder durch Dritte entstehen. Kommt die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande, insbesondere durch Versagen von Einrichtungen, oder durch Vorliegen von Betriebsstörungen, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Den Anordnungen des Veranstalters oder dessen Hilfspersonal ist unverzüglich Folge zu leisten.
Speisen und Getränke können nur nach Absprache mit dem Veranstalter verkauft werden.
Das Parken vor Eingängen, Flucht- und Zufahrtswegen ist untersagt.
Lautes Türenschlagen und Radiohören ist, aus Rücksicht auf die Anwohner, zu vermeiden.
Menschliche Bedürfnisse sind nur in den dafür vorgesehenen Toiletten zu verrichten.
Das Anbieten von Medikamenten, Waffen, Chemikalien, Munition, NS-Embleme und Tieren ist verboten, sowie alle Waren, die laut Gesetz verboten sind.
Jeder Aussteller ist verpflichtet seinen Standplatz wieder sauber zu verlassen, und seinen gesamten Müll mitzunehmen.
Es kann eine Reinigungskaution verlangt werden, die nach sauberen Verlassen des Standplatzes wieder zurück bezahlt wird.
Jeder Aussteller ist für seinen Standplatz, Verkaufsstand und Warenangebot selbst verantwortlich.
Gewerbliche Aussteller müssen ihre Reisegewerbekarte dabei haben, und auf verlangen vorzeigen.
Das Verteilen von Prospekten und Veranstaltungskalendern, Handzetteln und Werbung für Veranstaltungen jeglicher Art, betrachten wir als gewerbliche Betätigung auf unserer Veranstaltung. Diese wird dem jeweiligen Auftraggeber, bzw. Veranstalter und dessen Mitarbeiter in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter übernimmt für Änderungen und Ausfälle keine Haftung.
Gerichtsstand ist Dinkelsbühl